Plagiate & Beschlagnahmungen

US-Zoll konfisziert massenhaft Socken mit falschem Rohstoffsiegel

Zwei Lieferungen medizinischer Socken mit über 1.000 Kisten wurden im Juli von amerikanischen Zollbeamten gestoppt. Die beschlagnahmten Produkte im Gesamtwert von mehreren Millionen US-Dollar trugen fälschlicherweise ein spezielles Baumwollsiegel.

Die Beamten der US Customs and Border Protection (CBP), welche die weit mehr als 1.000 Kisten in zwei zeitlich versetzten Lieferungen abgefangen hatten, schätzen deren Marktwert auf rund 3,6 Millionen US-Dollar (etwa 3,6 Millionen Euro). Details zur ersten beschlagnahmten Lieferung waren an eine Fachabteilung weitergeleitet worden, die bestätigen konnte, dass das Baumwollsiegel Seal of Cotton der Cotton Incorporated unberechtigterweise angebracht worden war – gleiches ergab die anschließende Überprüfung der zweiten Lieferung.

 

Beide Sendungen waren per Schiffsfracht unterwegs gewesen, aus der Türkei über den Hafen von Norfolk‑Newport News im US‑Bundesstaat Virginia an eine Adresse in Loudoun County, ebenfalls in Virginia. Die Lieferungen enthielten jeweils rund 120.000 beziehungsweise knapp 170.000 Paar Socken. Nach Angaben der CBP handelt es sich dabei offenbar um spezielle Diabetikersocken. Demnach schätzen Experten den Marktwert der Lieferungen auf jeweils etwa 1,9 beziehungsweise knapp 2,7 Millionen US‑Dollar.

 

„Allein der Umfang dieser Lieferung gefälschter Diabetikersocken ist alarmierend. Jede Art minderwertiger Herstellung, insbesondere bei diesen speziellen Socken, gefährdet ernsthaft die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer verletzlichsten Bürger, die auf diese Produkte angewiesen sind“, sagt Mark Laria, CBP‘s Area Port Director für den Area Port of Norfolk-Newport News. In beiden Fällen dauern die Nachforschungen nun weiter an.

 

Die Markenlizenz für das Baumwoll-Logo, das Qualität und Vertrauenswürdigkeit verspricht, muss bei der Vereinigung Cotton Incorporated erworben werden. Nach der Lizenzvergabe muss der Hersteller jede Platzierung des Siegels auf Erzeugnissen und Verpackungen wiederum genehmigen lassen.

 

Quelle 
CBP

Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst

Autor/in

Sabine Carrell, International Communications Manager bei SCRIBOS

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