Brüder wegen Bier-Fälschungen verurteilt
Wiederbefüllung von Original-Bierfässern
Wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung verurteilte aktuell das Amtsgericht Köln zwei Fälscher zu Bewährungsstrafen von jeweils 12 und 14 Monaten. Die beiden Brüder hatten jahrelang Billigbier als markengeschütztes Kölsch ausgegeben und damit hohe Gewinne erzielt – bis eine Kundenbeschwerde den Schwindel auffliegen ließ.
Die Getränkehändler hatten billiges Pils aus dem Sauerland gekauft, das sie in originale Kölsch-Fässer von Herstellern wie Gaffel, Reissdorf und Gilden abfüllen ließen, deren Etiketten sie zuvor überklebt hatten. Anschließend entfernten sie die Überklebung und verkauften das Pils als Marken-Kölsch für das Dreifache des Einkaufspreises von 0,54 Euro pro Liter weiter. Ihre tatsächliche Gewinnspanne blieb beim Verfahren ungeklärt; das Gericht geht von mindestens etwa 52.000 Euro aus. Dahingegen befürchten die Brauereien einen weitaus größeren Schaden: „Wir vermuten einen mittleren sechsstelligen Betrag“, so Christoph Lepper, Rechtsanwalt der Gaffel-Brauerei.
Über Jahre hinweg waren die Fälschungen unbemerkt geblieben, bis schließlich eine Kundenbeschwerde über mangelhaftes Kölsch den Hersteller Reissdorf erreichte, der sich an die Kriminalpolizei wandte. Diese hatte zwar bereits 2013 einen Hinweis erhalten, aber laut eigener Aussage aus Personalmangel erst 2015 eine Razzia auf dem Firmengelände der Brüder durchgeführt. Dabei fanden die Ermittler unter anderem gefälschte Etiketten und über 1.000 verdächtige Bierfässer. Insgesamt wurden nach aktuellem Stand rund 24.000 Liter falsch ausgewiesenes Bier beschlagnahmt.
Quelle
Rheinische Post, Express
Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst, Ausgabe Mai 2018